Das Jahr 2011 wird mal wieder ein Super-Wahljahr: Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz, Hamburg, Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt. Wiederholungswahl im benachbarten Kalletal.

Aber auch die Salzufler könnten sich auf einen Urnengang einrichten: Mit dem Erreichen von 3.400 Unterschriften hat die Initiative zum Erhalt der Kleinschwimmhalle in Aspe den ersten Schritt auf dem Weg zu einem Bürgerentscheid getan. Der Bürgerentscheid als Mittel der aktiven Mitwirkung hat sich in den vergangenen 10 Jahren zu einem gerne genutzten Instrument der direkten Demokratie entwickelt.

Um einen Bürgerentscheid zu bewirken, muss zunächst das Bürgerbegehren schriftlich in Form einer Frage eingereicht werden, die mit „Ja“ oder „Nein“ beantwortet werden kann. Es muss eine Begründung sowie einen Kostendeckungsvorschlag enthalten. Wenn es von mindestens 6 % der wahlberechtigten Einwohner (derzeit etwa 2.500) unterzeichnet worden ist, befasst sich der Rat mit dem Bürgerbegehren. Er kann sich dafür aussprechen, dem Bürgerbegehren beizutreten. Die geschah beispielsweise 2005 bei der Diskussion um den Wiederaufbau des Gradierwerks oder 2008 bei der Festlegung auf eine kur- und gesundheitsspezifische Nutzung der Klink am Kurpark.

Spricht der Rat sich gegen das Bürgerbegehren aus, dann werden die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger zur Wahlurne gebeten – zum Bürgerentscheid. Der Bürgerentscheid ist dann erfolgreich, wenn sich eine Mehrheit dafür entscheidet und diese Mehrheit mindestens 20 % der Wahlberechtigten beträgt. Seit 2005 legt eine Satzung den Wahlablauf fest: So erhalten alle Wahlberechtigen mit ihren Wahlunterlagen ein Abstimmungsheft mit den Pro- und Contra-Positionen. Am Wahltag gibt es in Salzuflen 4, in Schötmar 2 und in den übrigen Ortsteilen je ein Wahllokal.

Anhand der derzeitigen Situation im Rat bedarf es keiner großen hellseherischen Fähigkeiten: Auf der einen Seite sind die kleineren Fraktionen, die sich auf die Seite der Bürgerinitiative geschlagen haben und für das Bürgerbegehren votieren werden – auf der anderen Seite die große Koalition, die mit dem Argument der drohenden Haushaltspleite die Schließung beschlossen hat. Allerdings gibt es auch noch einen weiteren Haken: Die rechtliche Prüfung über die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens, die durch Rat und Verwaltung vorgenommen wird. Dabei wird nicht nur die Zahl der gesammelten (und gültigen) Unterschriften kontrolliert, sondern auch der Kostendeckungsvorschlag und die  Fristeinhaltung. So kann es auch passieren, dass ein Bürgerbegehren als „zu spät“ erachtet wird, weil der Rat sich auf einen früheren Beschluss bezieht als die Sammler der Unterschriften. Das erlebten die Salzufler auch schon einmal in 2006, als 5.000 Unterschriften gegen die nächtliche Abschaltung der Straßenbeleuchtung qua Ratsbeschluss „wertlos“ wurden.

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