Mit Aufstellung der Parkscheinautomaten in der Grabenstraße, Hochstraße und der Straße „Am Herforder Tor“ durch die Stadtwerke Bad Salzuflen endet in dieser Woche die Umrüstungsphase der neuen Bewohnerparkzonen B und C in der Innenstadt von Bad Salzuflen. Begonnen hatte die Stadtverwaltung bereits Anfang August mit den notwendigen Markierungs- und Beschilderungsarbeiten. Die entsprechenden Beschlüsse zur Umrüstung der Parkzonen waren zuvor im Ausschuss für Bau und Verkehr gefallen und basieren auf den vorgeschlagenen Maßnahmen des Verkehrskonzepts für die Innenstadt aus dem Jahr 2010. Alle betroffenen Bewohner wurden bereits auf die Neureglungen in ihren Wohnstraßen durch Informationsflyer hingewiesen.

In den betroffenen Bereichen war das Kurzzeitparken bisher von den Bewohnerparkplätzen strikt getrennt worden. Durch die Neubeschilderung kann eine deutlich bessere Auslastung der vorhandenen Parkflächen erzielt werden, da die tagsüber freien Parkflächen größtenteils von Besuchern für die Dauer von bis zu 3 Stunden (mit Parkscheibe) genutzt werden können. In den innenstadtnahen Straßen der Zone B und C wie die Hochstraße oder auch die Grabenstraße wird für auswärtige Besucher das Parken zukünftig gebührenpflichtig. Für Berufspendler oder Berufstätige die in der Innenstadt arbeiten bestehen nahegelegene und kostenlose Dauerparkplätze auf dem Großparkplatz Herforder Straße. Zudem können bei den Stadtwerken ggf. Dauerparkplätze in den städtischen Parkhäusern angemietet werden.

Für die Bewohner wird durch die neuen Parkbereiche ebenfalls das Angebot an nutzbaren Parkflächen erweitert, da nicht nur, wie bisher das Parken in der jeweiligen Wohnstraße möglich ist, sondern der Parkbereich auf die umliegenden Straßen erweitert werden konnte. Die neuen Parkzonen wurden in Haltverbotszonen integriert, die mit Ausnahme von Be- und Entladevorgängen nur noch das Parken in gekennzeichneten Flächen erlauben.

Geringfügige Änderungen der Beschilderung sind, insbesondere bis zum Ende des vom Ausschuss für Bau und Verkehr beschlossenen Erprobungszeitraums (Ende des Jahres), noch möglich.

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