Über die Zerstörung zahlreicher Autos in der Innenstadt

Zerstörung

Pure Zerstörungswut, blanker Stumpfsinn oder System? Wer ein Fahrzeug besitzt und in der Innenstadt wohnt, kann sich freuen, wenn er eine Garage besitzt. Denn auf einigen Straßen Bad Salzuflens sind Autos derzeit alles andere als sicher.

Sachbeschädigungen bei Fahrzeugen oder Zerstörungen in ähnlicher Form hat es schon immer gegeben. Doch das, was seit Ende Januar in Bad Salzuflens Straßen abgeht, ist auch für die hiesige Polizei ungewöhnlich. Allein in der Zeit vom 20. Januar bis zum 11. Februar wurden 96 mutwillig beschädigte Fahrzeuge gemeldet. Besonders betroffen sind nach Angaben des Polizeisprechers Uwe Bauer die Wiesenstraße, die Ziegelstraße und der Maiweg sowie der zentrumsnahe Bereich um Hermannstraße und Hindenburgstraße. Weitere Einzeltaten verteilen sich um die genannten Bereiche herum oder im weiteren Stadtgebiet. Die Gesamtschadenssumme dürfte mittlerweile fünfstellig sein, berichtet Uwe Bauer. Mit Vermutungen über mögliche Täter und Motivationen hält sich die Polizei derzeit genauso bewusst zurück wie mit den Angaben über die aktuell laufenden Ermittlungen.
Besonders wichtig ist der Polizei die Unterstützung der Bevölkerung. Zwar warnt Bauer davor, selbst den direkten Kontakt zu den Tätern zu suchen (schließlich wisse man nie vorher, wie der Gegenüber in solch einem Moment reagieren wird), doch mithelfen könne man trotzdem. Wird man Zeuge einer Straftat, so sei es immer sinnvoll, kühlen Kopf zu bewahren und sich zunächst so viel wie möglich zu merken. „Nicht direkt eingreifen, lieber beobachten und parallel mit dem Handy die Polizei einschalten bzw. in den Einsatzort einweisen”, so der Erste Polizeihauptkommissar. Opfer einer derartigen Straftat sollten sich ohnehin immer bei der Polizei melden, um die Tat anzuzeigen – ganz gleich wie groß der Schaden ist. Natürlich solle auch die eigene Versicherung in Kenntnis gesetzt werden.

Wenn jemand ein fremdes beschädigtes Fahrzeug feststellt und nicht wisse, ob es sich möglicherweise um einen alten und nicht reparierten kleinen Unfallschaden oder um eine mögliche frische Sachbeschädigung handele, solle man, soweit es möglich ist, den Halter des Fahrzeugs informieren. Stehe die Beschädigung offensichtlich im Zusammenhang mit einer Straftat, so müsse man sich nicht scheuen, ebenfalls die Polizei einzuschalten. „Denn jeder Hinweis zählt”, so Uwe Bauer.

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