Von Rechtsanwalt Guido Lipinski

Mit sogenannten Dashcams können Verkehrsverstöße gefilmt werden, um im Falle eines Unfalls das Recht auf seiner Seite zu haben. Aber sind die Dashcams in Deutschland überhaupt erlaubt und gelten Sie als Beweis im Falle eines Unfalls?

Grundsätzlich gibt es kein gesetzliches Verbot dieser Kameras, aber permanente Aufnahmen in der Öffentlichkeit, also im Straßenverkehr, sind datenschutzrechtlich unzulässig, wenn man sie macht, um sie bei passender Gelegenheit an Dritte zu übermitteln. Dritte sind aber eben nicht nur Internetseiten, sondern auch die Versicherung oder die Polizei. Wenn man nach einem Unfall die Aufnahmen der Polizei oder dem Gericht vorlegt, läuft man Gefahr einen Bußgeldbescheid wegen Verstoßes gegen das Bundesdatenschutzgesetz zu erhalten.

Die Gerichte wiederum sind sich noch nicht einig, ob Dashcam-Aufnahmen als Beweis zuzulassen sind. Das Amtsgericht München ließ die Aufnahme eines Radfahrers zu, da es davon ausging, dass sie ursprünglich privaten Zwecken galt. Das Landgericht Heilbronn hingegen sah in den Aufnahmen einer Dashcam einen sehr schwerwiegenden Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der aufgenommenen Personen, hinter dem das Aufklärungsinteresse des Fahrers zurückstehen müsse.

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