Das Völkerrecht verbietet es Staaten, in ihren Beziehungen Gewalt auszuüben– dies allerdings nicht ausnahmslos: Staaten dürfen sich gegen bewaffnete Angriffe verteidigen, sie dürfen militärischen Interventionen externer Akteure zustimmen und der UN Sicherheitsrat verfügt über die Kompetenz, militärisches Eingreifen zu autorisieren.

Vor dem Hintergrund dieser Regeln des Friedenssicherungsrechts und der Interventionen in Libyen und Syrien wird sich der Vortrag folgenden Fragen zuwenden: Unter welchen Umständen erlaubt das Völkerrecht militärische Interventionen externer Akteure? Unter welchen Voraussetzungen sollte es diese erlauben? Wann sind Interventionen ein Gebot, wann eine Gefahr?

Referentin PD Dr. iur. Paulina Starski ist seit 2014 Senior Research Fellow am Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht. Sie hatte Professurvertretungen an den Universitäten Köln und Berlin (Humboldt) und ist seit Dezember 2020 Universitätsprofessorin für Öffentliches Recht und Global Governance an der Universität Graz.

Der kostenlose Online-Vortrag findet am 11. Februar 2021, um 19.30 Uhr statt und erfolgt in Kooperation mit der Max-Planck-Gesellschaft. Benötigt werden ein internetfähiges Endgerät und eine Internetverbindung zur Teilnahme an der Veranstaltung mittels der Software Zoom. Nach vorheriger Anmeldung werden die Zugangsdaten per E-Mail versendet. Anmeldungen nimmt die VHS unter 05222 952-941, per Mail an volkshochschule@bad-salzuflen.de sowie auf www.vhs-badsalzuflen.de entgegen.

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