Die städtische Konzertreihe umfasst auch in dieser Saison acht Konzerte mit der Nordwestdeutschen Philharmonie (NWD). Sie startet am Samstag, den 12. September um 19.30 mit einer Programmänderung in der Konzerthalle im Kurpark.

Aufgrund der Vorgaben für Konzertveranstaltungen und des erhöhten Platzbedarfs für die Arbeit auf der Bühne durch Corona-Arbeitsschutzregeln, musste gemeinsam mit Chefdirigent Yves Abel und den beteiligten Solisten das Programm für das Septemberkonzert geändert werden. Die Musiker präsentieren Die Hebriden op. 26 von Felix Mendelssohn Bartholdy, das Trompetenkonzert Es-Dur Hob VIIe: 1 von Joseph Haydn und die Sinfonie Nr. 3 a-Moll op. 56 Schottische von Felix Mendelssohn Bartholdy. Das Programm wird ohne Pause gespielt und hat eine Dauer von zirka 65 bis 70 Minuten.

Wegen der noch immer anhaltenden Corona-Pandemie müssen für das Konzert bestimmte Rahmenbedingungen eingehalten werden. Um genügend Sicherheits-Abstand zwischen den Zuhörern*innen gewährleisten zu können ist die Höchstgrenze auf 300 Besucher*innen festgelegt worden. Allgemein gelten die bekannten Abstandsregeln von 1,5 Metern, die in den Wartebereichen auf den Gängen und in den Foyers einzuhalten sind. Das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung ist unumgänglich. Die Mund-Nase-Bedeckung darf abgenommen werden, wenn der Sitzplatz eingenommen ist. Eine gastronomische Bewirtung vor und nach der Vorstellung ist leider noch nicht wieder möglich. Außerdem werden alle Besucher*innen gebeten sich an die Husten- und Nies-Etikette und eine gute Handhygiene zu halten. Um ein Maximum an Sicherheit gewährleisten zu können und die Ansammlung von wartenden Personen zu vermeiden, wird es keine Abendkasse zu dem Konzert geben.

Restkarten können per Mail an theaterkkasse@bad-salzuflen.de oder telefonisch über 05222/ 952992 unter Angabe der Anzahl der Karten bestellt werden. Die platzgenaue Zuteilung erfolgt in der Reihenfolge der eingegangenen Bestellungen nach dem Bestplatzprinzip. Die Kontaktdaten für alle Besucher*innen müssen auf Grundlage der Coronaschutzverordnung erfasst und für vier Wochen gespeichert werden. Solange diese gesetzliche Regelung Gültigkeit hat, wird kein Einlass ohne die Hinterlegung der persönlichen Daten gewährt.

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