Es könnte eine Quizfrage bei Günter Jauch sein: Salzufler können die Frage locker beantworten – auch beim Salzstreuner gab es schon zahlreiche Anfragen, wo denn in diesem Jahr der SoleStrand sei oder warum es denn kein richtiges großes Public Viewing gebe. Der Hintergrund ist ganz einfach: Weil es zu laut ist – und das auch ohne Vuvuzelas.
Jede Veranstaltung ist automatisch mit Lärm verbunden – ob der Biergarten, die Außengastronomie oder eben ein Event wie ein Public Viewing, ein Stadt- oder ein Schützenfest. Damit Anwohner vor übermäßiger Belastung durch solchen Lärm geschützt werden, hat der Gesetzgeber Regeln aufgestellt. Und dafür kommen gleich mehrere Gesetze, Richtlinien und Erlasse in Frage: Neben dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), das Landes-Immissionsschutzgesetz (LImSchG), die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) und die Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV). Ein bunter Strauß, der nicht nur in Bad Salzuflen an vielen Stellen für die rege Beschäftigung von Juristen sorgt.
So kann es passieren (wie auch in Bad Salzuflen), dass eine Außengastronomie an einer Stelle nur bis 22 Uhr genehmigt wird, während nur einige Meter weiter bis 24 Uhr draußen gesessen werden kann. Und auf dem zentralen Platz unserer Stadt gelten sogar noch verschärfte Regeln: Außer den bereits vorhandenen Veranstaltungen wie Salzsiederfest, Weinfest, Schützenfest und Weihnachtsmarkt erlaubt die Stadt keine weiteren Feste oder Aktionen. So starb denn auch ein wunderbarer Plan für ein Public Viewing auf dem Salzhof zur WM 2006 den leisen Tod auf dem Weg durch die Genehmigungsinstanzen. Auch die Verlegung des Zapfenstreichs der Salzufler Schützen auf den Salzhof blieb nicht ohne Schwierigkeiten.
Zum Public Viewing hat das zuständige Ministerium im April kundgetan „Das gemeinsame Erleben der Fußballspiele auf den Public-Viewing-Veranstaltungen war während der letzten Fußball-Weltmeisterschaft und der Europameisterschaft vor zwei Jahren ein großer Erfolg. Solche Gemeinschaftserlebnisse wollen wir den Fans auch bei den Spielen der deutschen Mannschaft bei der Weltmeisterschaft in Südafrika ermöglichen“. Deshalb wurden die Kommunen aufgefordert, von den bestehenden Ausnahmeregelungen im Landes-Immissionsschutzgesetz Gebrauch zu machen und für das Public-Viewing entsprechende Ausnahmen von der Nachtruhe zu erteilen. Ergebnis in Bad Salzuflen: Gastronomen machen Public Viewing lieber in ihren eigenen vier Wänden – Salzhof, Roter Platz und andere Stellen sind und bleiben tabu. Schade eigentlich, denn die Resonanz auf den SoleStrand bei der EM 2008 hat ja deutlich gemacht, dass Public Viewing auch in Bad Salzuflen ein tolles Fest für alle sein kann.
Kommentare
Ein Armutszeugnis für diese Stadt!!!!!Wie oft hat die deutsche Mannschaft gespielt,7x??? und da ist es nicht möglich für 7x 90min.ein Event z.b. auf dem Salzhof oder auf dem ehemaligen Schützenplatz zu genehmigen!!!!!Was heißt so ein Event ist mit viel Lärm verbunden,na und,wenn wir uns für 4 Tage das Schützengedudel anhören müssen,macht das ne ganze Menge mehr Lärm.Außerdem sind die meisten Bewohner dieser Stadt doch sowieso schwerhörig (hohes Lebensalter).Vielleicht sollte man für die nächste EM eine Unterschriftenaktion starten das Public Viewing nicht wieder an den Salzufler Bürgern vorbei geht!!!!Ich bin jedenfalls stinksauer auf die Verantwotrlichen die so etwas verbieten.