Gestaltungsrichtline salzstreunerDie neue Gestaltungsrichtlinie

Wer heute um Kunden und Gäste wirbt, muss sich einiges einfallen lassen. Denn um überhaupt wahrgenommen zu werden, muss der eigene Betrieb vor allem auffallen.

Dieses Ziel ist allerdings den Stadtplanern und -entwicklern oftmals ein Dorn im Auge, weil das gegenseitige Überbieten in der Kampfzone des Wettbewerbs oftmals kein Ende kennt. Und die optische, akustische oder haptische Attacke des Konkurrenten mit noch größeren Geschützen beantwortet werden muss. Insbesondere historische Stadtkerne wie in Bad Salzuflen sollen von behördlicher Seite mit Normen und Richtlinien geschützt werden. Für unsere Stadt (die bald ja noch viel schöner sein soll), wird daher wieder einmal an einer Aktualisierung der „Gestaltungsrichtlinie für Sondernutzungen auf öffentlichen Flächen” gebastelt.

Sie soll ab 2014 die grundsätzlichen Vorgaben dafür machen, was zwischen Salinen- und Osterstraße vor einem Geschäft oder einem Lokal stehen, werben, präsentieren, zum Sitzen einladen und vor Sonne schützen darf. Und vor allem was nicht.

Die Stadtverwaltung hat ihre Ausarbeitungen vorgelegt – weitere Verbesserungen werden wohl noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Denn vor allem für die Gastronomie hält die Version in der aktuellen, vorläufigen Form einige Stolpersteine bereit.

Sollten bislang Sonnenschirme (gesponserte Schirme mit Werbeaufdruck sind ohnehin verboten) möglichst mit Bodenhülsen verankert werden, so müssen sie das nun. Die Herstellung und Anbringung darf allein von der Stadt vorgenommen werden – auf Kosten des Antragstellers. Heizstrahler (egal welcher Bauart) werden verboten – die immer beliebter werdende Außengastronomie in normal-temperierten Übergangszeiten wird damit fast unmöglich. Auch Markisen und Überdachungen an den Fassaden werden mit der Gestaltungsrichtlinie erstmals auf Linie gebracht. Bestehende Vorrichtungen müssen allerdings nicht geändert werden.

Auf sieben Gestaltungselemente (Warenauslagen, mobile Werbeträger, Gastromöblierung, freistehende und nicht freistehende Überdachungen, Begrünung, Bodenbeläge) stürzen sich die Vorgaben. Bleibt zu hoffen, dass sie nicht so deutsch ausgelegt werden, dass der Gast vor lauter Eintönigkeit seine Stammkneipe nicht wiederfindet.

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Kommentare

Ich finde es traurig,dass man unserer Gastronomie solche Vorschriften macht. Klar muss es, wie immer in Deutschland, gewisse Regelungen geben.Aber doch nicht so… Die Städte um uns herum waeren froh wenn sie so eine tolle Kneipenlandschaft haetten. Aber das ist Bad Salzuflen!! Als wäre die Gastronomie nicht schon genug gestraft durch das Nichtraucher Schutzgesetz. Jetzt wird auch noch die Aussengastronomie beschränkt. Was soll das…? Auch der Wegfall des verkaufsoffenen Sonntag hat der Gastronomie Verluste gebracht. Die Stadt Bad Salzuflen taete gut daran diese Berufsgruppe zu unterstützen und nicht zu verärgern.