Mit einer Pressemitteilung sucht der KitaElternRat Bad Salzuflen (KERBS) nach Eltern, die kürzlich von der Stadtverwaltung zu Nachzahlungen für den Kindergartenbeitrag aufgefordert wurden. Ursache des Ärgers zwischen Stadt und Eltern ist ein Landesgesetz, das Interpretationsspielräume zulässt und nach Auffassung der Verwaltung zu einer rückwirkend geltenden Erhöhung der Kindergartenbeiträge unter bestimmten Voraussetzungen berechtigt.

Betroffen sind Familien, bei denen mindestens zwei Geschwisterkinder eine Kindertages- und/oder Tagespflegeeinrichtung beziehungsweise eine Offene Ganztagsschule (OGS) besuchen. Zudem muss der Besuch einer der oben genannten Einrichtungen für eines der Kinder beitragsfrei sein, weil es sich im letzten Kita-Jahr befand. Per Landesgesetz ist das letzte Kindergartenjahr eines Kindes beitragsfrei.

Bis zum Jahr 2011 bezahlten Eltern in Bad Salzuflen grundsätzlich nur für eines ihrer Kinder einen Elternbeitrag – und zwar für das mit dem teuersten Platz. Mit der Revision des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz), mit der das Land Nordrhein-Westfalen das letzte Kita-Jahr beitragsfrei gestellt hatte, sahen sich die betroffenen Eltern vollständig von der Beitragspflicht entbunden, da ihr Elternbeitrag durch eine Entschädigung des Landes an die Kommune ausgeglichen wurde. Bestätigt sahen Eltern und der KitaElternrat ihre Ansicht durch den Wortlaut in Paragraph 23, Absatz 5 des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz): „Bei Geschwisterregelungen sind Kinder, deren Tagesbetreuung nach Absatz 3 elternbeitragsfrei ist, so zu berücksichtigen, als ob für sie ein Elternbeitrag zu leisten wäre.“ Der hier zitierte Absatz 3 bezieht sich auf die Beitragsbefreiung, die im letzten Kita-Jahr greift.

Anders sah es hingegen die Stadtverwaltung: Sie erhob seit 2011 von den Eltern „für die landesgesetzlich nicht befreiten Kinder“ immerhin noch einen ermäßigten Beitrag, der der Hälfte des höchsten Einzelbetrages entsprechen sollte – vorausgesetzt ein weiteres Kind der Eltern befindet sich im letzten Kita-Jahr und ist per Landesgesetz beitragsbefreit. Somit erhielt die Stadt nach dem Konnexitätsprinzip einen finanziellen Ausgleich vom Land plus einen hälftigen Elternbeitrag. Den Kindergartenplatz „lässt sich die Stadt 1,5-fach bezahlen: Vom Land und von den Eltern“, heißt es in der Pressemitteilung.

Laut der Satzungsänderung der Stadt vom 1.10.2014 wurde rückwirkend zum 1. August 2014 die Bemessungsgrundlage des hälftigen, von den Eltern zu zahlenden Betrages geändert. Und zwar so, dass die Stadt den zu zahlenden, hälftigen Betrag vom Beitrag des Kindes im letzten Kita-Jahr ableiten und berechnen konnte, obwohl dieser für die Eltern beitragsfrei ist. Laut KitaElternRat sehen sich einige Familien durch die daraus resultierenden Beiträge mit erheblichen Nachzahlungsforderungen konfrontiert. Bislang hätten sich sieben Familien beim KitaElternRat gemeldet, die von der Satzungsänderung betroffen sind. Es sei jedoch davon auszugehen, dass es weitaus mehr Eltern gäbe.

Ärger auch in anderen Kommunen

Übrigens: Nicht nur in Bad Salzuflen sorgt der Paragraph 23 des Kinderbildungsgesetzes für Unsicherheit und Ärger. Landesweit wird er unterschiedlich ausgelegt und kritisiert. Es besteht deutlich Klärungsbedarf – bis die Landesregierung dem nachgekommen ist, empfiehlt der KinderElternRat Bad Salzuflen den betroffenen Eltern, sich untereinander auszutauschen und sich beraten zu lassen. Wichtig sei vor allem, dass die Eltern zeitnah Widerspruch gegen die Nachzahlungsbescheide der Stadt einlegen. Dabei sei zu beachten, dass auf beide Aufforderungen mit Widersprüchen reagiert wird. Darauf folgend sollten sich die Eltern, möglicherweise gemeinsam, an einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht wenden.

Den betroffenen Eltern steht der KitaElternRat Bad Salzuflen mit seiner Unterstützung gegen die „familienunfreundliche politische Entscheidung“ (O-Ton) zur Verfügung.

Hier der Kontakt: 0175 19 83 111 oder vorstand@kitaelternrat-bs.de.

 

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