Alles hat seine Ordnung – in Bad Salzuflen heißt das „Stadtordnung“. Sie regelt, was der gemeine Salzufler tun darf und was nicht. Dass man im Kurpark keine Blumen klauen darf, ist allgemein bekannt. Aber auch das Ausgraben von städtischen Pflanzen ist verboten. Und nicht nur das: Wer über eine städtische Wiese läuft, muss aufpassen. Denn nach der Stadtordnung ist es verboten, Pflanzen „zu beschädigen oder Teile davon abzuschneiden, abzubrechen, umzuknicken oder sonstwie zu verändern“. Kostenpunkt bei Zuwiderhandlung: 20 Euro.

Zwischen 10 und 25 Euro kostet das Wegwerfen von Abfällen (z. B. Pappteller, Kunststoffbecher, Blechdosen, Zigarettenschachteln, Zeitungen). Das Befüllen der städtischen Papierkörbe mit Haus- oder Gewerbeabfällen und das Füttern des Altpapiercontainers mit Altglas kann bis zu 100 Euro Strafe nach sich ziehen.

Günstiger zu haben ist dagegen das Wildbaden, Wildzelten, Fahrrad fahren außerhalb gekennzeichneter Wege und das Betreten nicht freigegebener Eisflächen (wie etwa dem Kurparksee). Ab 10 Euro ist man hier dabei. Das „Verrichten der Notdurft“ in die Salze kann ein Bußgeld zwischen 15 und 200 Euro nach sich ziehen – ein teures Vergnügen also. Die gleichen Kosten kann jemand erwarten, der im Kurpark oder auf dem Salzhof nächtigt, „insbesondere auf Bänken und Stühlen sowie das Umstellen von Bänken und Stühlen zu diesem Zweck.“

Wer die Pflicht „zum Aufstellen von auffallenden Hinweisschildern an frisch gestrichenen Gegenständen auf Straßen und in Anlagen zum Schutz der Passanten“ vernachlässigt, kann schon mal 30 Euro bereit halten. Und natürlich gibt es auch eine Anordnung zum Lärmschutz: Die „Verursachung von vermeidbarem Lärm vor Kurkliniken und ähnlichen Einrichtungen, vor Alten- und Pflegeheimen, vor Kirchen während des Gottesdienstes sowie vor Schulen während des Unterrichts sowie Durchführung lauter Spiele“ kann ebenfalls ein Ordnungsgeld von 50 bis 200 Euro bedeuten.

Und wer die Autowäsche ganz sparsam haben will, hat Pech: „Das Waschen und Abspülen von Fahrzeugen mit Wasser an Wasserläufen oder stehenden Gewässern ist verboten“ und schlägt mit 35 bis 200 Euro zu Buche. Also lieber nicht in der Bega parken …

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert